Einsatzdienststelle(n)
Hochschule Wismar
Philipp-Müller-Str. 14
23966 Wismar
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Bewerbung bis
17.05.2026
Arbeitsbeginn
ab 01.03.2027
Beschäftigungsdauer
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Besoldung/ Entgeltgruppe
W2 LBesG M-V
Ansprechperson(en)
Herr Peter Spierling
Herr Prof. Dr. Andreas Steininger
Job-ID
15749
Die HS Wismar ist eine gut aufgestellte u. leistungsstarke Hochschule mit enger Bindung zur lokalen Wirtschaft u. Kultur. Durch ihre 3 Fakultäten mit d. Schwerpunkten Technik, Wirtschaft u. Gestaltung bietet sie eine hervorragende Basis für interdisziplinäre Forschung u. moderne Lehre. Die Hansestadt Wismar als enger Partner gehört zum UNESCO Weltkulturerbe u. ist mit ihrer unmittelbaren Lage an der Ostsee ein attraktiver Studien- u. Arbeitsort.
Die Professur vertritt das Fachgebiet Steuer- u. Unternehmensrecht in den wirtschaftsrechtlichen Bachelor- u. Masterprogrammen der Fakultät. Die Professur trägt wesentlich dazu bei, die Studierenden auf eine anspruchsvolle und praxisnahe Tätigkeit in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder in unternehmensinternen Rechts- und Compliance-Abteilungen vorzubereiten.
Zum Aufgabenprofil gehören
Besonderer Wert wird auf die Fähigkeit gelegt,
Erwartet werden
Wir bieten eine vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum in Lehre und angewandter Forschung, ein engagiertes Kollegium sowie hervorragende Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernkonzepte.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Professur wird im Beamten- oder Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.
§ 58 LHG M-V – Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:
Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung
www.hs-wismar.de
Herr Peter Spierling
Ansprechperson für Personalfragen
Tel.: 03841 753-7271
E-Mail: personalabteilung(at)hs-wismar.de
Herr Prof. Dr. Andreas Steininger
Ansprechperson für fachliche Fragen (Vorsitzende der Berufungskommission)
Tel.: 03841 753-7301
E-Mail: andreas.steininger(at)hs-wismar.de
Verschlagwortet als: Berufserfahren
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