Ausbildung als Stadtinspektoranwärter*in (Bachelor of Laws/Bachelor of Arts)
Die Bundesstadt Bonnsucht zum 1. September 2025
im Rahmen des dualen Studiums mehrere Stadtinspekoranwärter*innen (Bachelor of Laws/Bachelor of Arts)
Sie interessieren sich für Recht, Gesetz und wirtschaftliche Zusammenhänge?
Die Arbeit mit und für Menschen macht Ihnen Spaß? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Während Ihres dualen Studiums bei uns lernen Sie praxisnah, wie Gesetze und Rechtsvorschriften angewendet werden. Auf die selbstständige und sinnstiftende Arbeit in den verschiedensten Bereichen der Kommunalverwaltung werden Sie gut vorbereitet.
Unser Angebot
Unsere Einstellungsvoraussetzungen
Notwendige Bewerbungsunterlagen
Unsere Bewerbungsfrist endet am 28.02.2025 Wer bei der Stadt Bonn arbeitet, arbeitet für mehr als 338.000 Bürger*innen in der Bundes- und UN-Stadt. Alle im Team sind uns gleich wichtig und wir suchen regelmäßig neue Nachwuchskräfte. Rund 8.000 Kolleg*innen freuen sich auf die Unterstützung. Weitere Informationen zu den 30 Ausbildungsberufen der Stadt Bonn finden Sie unter: www.bonn-macht-karriere.de
Wir freuen uns, wenn sich auch ausländische Bewerber*innen beziehungsweise solche mit Migrationshintergrund angesprochen fühlen. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht.
Aus Gründen der Fairness werden alle Bewerbenden für die Verwaltungsberufe (Stadtinspektoranwärter*innen, Stadtsekretäranwärter*innen, Verwaltungsfachangestellte) nach Ihrer Bewerbung zunächst für das Ihrem Schulabschluss entsprechende Bewerbungsverfahren berücksichtigt.
Kontakt
Die Kolleg*innen des Ausbildungsteams stehen Ihnen per E-Mail unter ausbildung(at)bonn.de bzw. telefonisch unter 0228 77 2503 gerne zur Verfügung.
*Hochschulzugangsberechtigung durch berufliche Qualifikation:
1. Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung
Beispielsweise durch Meisterbrief im Handwerk, durch einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss nach der Handwerksordnung, durch den Abschluss einer Fachschule, durch den Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
2. Zugang auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher TätigkeitDurch den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender beruflicher Tätigkeit von mindestens drei Jahren im Ausbildungsberuf oder in einem der Berufsausbildung fachlich entsprechenden Beruf. Die notwendige dreijährige Berufserfahrung kann ebenfalls durch eine weitere fachlich verwandte mindestens zweijährige Berufsausbildung angerechnet werden. Die Qualifikation eröffnet den Zugang zu einem dem Berufsabschluss und der beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang.
3. Zugang auf Grund einer ZugangsprüfungDurch den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender beruflicher Tätigkeit von mindestens drei Jahren (muss der Berufsausbildung und dem angestrebten Studium fachlich nicht entsprechen) und erfolgreichem Ablegen der Zugangsprüfung an der HSPV NRW. Als berufliche Tätigkeit werden z.B. auch Wehrdienste, Bundesfreiwilligendienste, die Betreuung eines Kindes oder die Pflege eines Angehörigen etc. angerechnet. Sofern Sie dieser Personengruppe angehören, muss die die Prüfungsteilnahme bis Anfang Februar 2024 durch uns angemeldet werden.
Hier erfahren Sie noch mehr über den Hochschulzugang durch berufliche Qualifizierung.
Die Ausschreibung für das duale Studium und Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.
Bewerben Sie sich jetzt online!
Informationen zu unserem Unternehmen finden Sie im Internet unter:
http://www.bonn.de
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Verschlagwortet als: Berufseinsteiger, Berufserfahren