Beim Amtsgericht Chemnitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Volljuristen zur Wahrnehmung von Rechtspflegeraufgaben gemäß § 2 Absatz 3 RPflG (m/w/d) befristet für zwei Jahre gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG in Vollzeit (40 Stunden) zu besetzen.
Welche Tätigkeit erwartet Sie?
Die Aufgaben des Rechtspflegers (m/w/d) ergeben sich aus dem Rechtspflegergesetz. Dazu gehören insbesondere Tätigkeiten im Rahmen der freiwilligen und der streitigen Gerichtsbarkeit. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt bei den Amtsgerichten. Ein Rechtspfleger (m/w/d) ist grundsätzlich in seinen Entscheidungen frei von Weisungen, also nur an Recht und Gesetz gebunden und damit wie ein Richter (m/w/d) sachlich unabhängig.
Das Amtsgericht Chemnitz sucht Verstärkung im Rechtspflegerbereich. Mögliche Aufgabengebiete sind insbesondere Rechtspflegeraufgaben in:
Welche Fähig- und Fertigkeiten werden erwartet?
Wir bieten Ihnen
Das Arbeitsverhältnis ist gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von 2 Jahren befristet und der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Justiz zugeordnet. Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt in Entgeltgruppe 10.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, welche bisher noch nicht im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen beschäftigt sind bzw. waren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie an das Amtsgericht Chemnitz.
Elektronische Bewerbungen werden unter personal(at)agc.justiz.sachsen.de entgegengenommen.
Schwerbehinderte bzw. ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung mit Mitbewerbern bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist der Bewerbung unbedingt beizufügen.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens sowie zur Einsichtnahme durch die am Bewerbungsverfahren Beteiligten in Ihre Bewerbungsunterlagen erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden nach endgültigem Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, soweit sie nicht mehr notwendig sind.
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der Internetseite des Amtsgerichts Chemnitz (Datenschutz – Amtsgericht Chemnitz – sachsen.de) einsehbar.
Verschlagwortet als: Berufseinsteiger, Berufserfahren
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