Über uns
Das Hessische Landesarbeitsgericht ist Teil der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit, die für Streitigkeiten des Arbeitslebens zuständig ist. Dazu gehören Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, zwischen Tarifvertragsparteien oder auch Fragen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz. Einzelheiten zur Zuständigkeit ergeben sich aus den §§ 2 ff. des Arbeitsgerichtsgesetzes.
Von praktischer Bedeutung sind insbesondere Kündigungsschutzklagen, sowie Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit von Befristungen, über Arbeitsentgelt, Schadensersatz, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitnehmerüberlassung, Abmahnungen und Zeugnisse. Auch wenn nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch über mit diesem zusammenhängende Ansprüche, wie insbesondere etwa eine Betriebsrente gestritten wird, können die Arbeitsgerichte angerufen werden. Von großer Bedeutung sind schließlich auch die in § 2 a ArbGG genannten betriebsverfassungsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Streitigkeiten, die im Beschlussverfahren auszutragen sind.
Die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit besteht in der ersten Instanz aus sieben Arbeitsgerichten in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Offenbach und Wiesbaden sowie dem Hessischen Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz.
Ihre Aufgaben
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die als Fachjuristen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ministerien tätig sind. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger sind Sie sachlich unabhängig. Das heißt, wie Richterinnen und Richter treffen Sie – ohne Anweisung von Vorgesetzten – Ihre Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz. Dabei lösen Sie oft viele spannende Fälle.
Sie
… unterstützen rechtssuchende Arbeitnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Arbeitgebern.
… entscheiden in gerichtlichen Mahnverfahren u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden.
… eröffnen das Testament nach dem Tod eines Menschen und stellen fest, wer die Erben sind.
… eröffnen das Insolvenzverfahren bei Überschuldung eines Unternehmens und achten bei der Durchführung auf die gerechte Vermögensverteilung.
… prüfen z. B. Kaufverträge und entscheiden über Eintragungen von Hypotheken, da in den elektronischen Grundbüchern alle Grundstücke mit ihren Eigentümern verzeichnet sind.
… führen die Zwangsversteigerung durch, wenn Hypothekenraten nicht gezahlt werden und die Bank das Grundstück versteigern lässt.
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen betraut.
Im Bereich der Justizverwaltung sind den Beamtinnen und Beamten des Rechtspflegerdienstes als Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs Führungsaufgaben übertragen.
Wie läuft das Studium ab?
Sie absolvieren als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter ein 3-jähriges duales Studium (auch Vorbereitungsdienst genannt), welches theoretisches Wissen und praktische Anwendung optimal verbindet. Studienzeiten an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda wechseln sich mit Berufspraktika bei Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften ab.
Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche und interessante Studienabschnitte:
Während der Fachstudien lernen und wohnen Sie größtenteils in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege oder an einem der weiteren Ausbildungsstandorte des Studienzentrums in Rotenburg an der Fulda.
Das erwartet Sie während Ihrer Zeit in Rotenburg:
In den beiden Berufspraktika lernen Sie dann, wie Sie theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen. Dabei werden Sie von Ihrer Ausbildungsleitung als zentrale Ansprechperson betreut und durchlaufen fast alle Abteilungen des Gerichts. Auch die Staatsanwaltschaft lernen Sie kennen. Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder unterstützen Sie dabei persönlich.
Hier geht's zum Studienzentrum Rotenburg .
Unsere Anforderungen
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen.
Folgende Unterlagen bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument dort hochzuladen:
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne unter 069/15047-8408
oder schreiben Sie uns an
verwaltung(at)lag-frankfurt.justiz.hessen.de.
Unsere Angebote
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite:
Karriere in der hessischen Justiz
Allgemeine Hinweise
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Verschlagwortet als: Berufseinsteiger, Berufserfahren